BUND-Gutachten: Grundschleppnetzfischerei in Schutzgebiet unzulässig

03.05.2023 11:49

Bremen (dpa) - Die Fischerei mit Grundschleppnetzen im deutschen
Meeresschutzgebiet Doggerbank ist einem von der
Naturschutzorganisation BUND in Auftrag gegebenen Gutachten zufolge
unrechtmäßig. Laut der Prüfung ist diese Fangmethode mit den
Erhaltungszielen des Schutzgebietes nicht vereinbar, auch weil eine
Verträglichkeitsprüfung vor der Erteilung von Fangerlaubnissen
bislang fehlte, wie der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und
die Kanzlei Ocean Vision Legal am Mittwoch mitteilten. Der BUND
fordert, die Grundschleppnetzfischerei aus allen Meeresschutzgebieten
auszuschließen, so wie es auch ein kürzlich vorgelegter Aktionsplan
zur nachhaltigeren Fischerei der EU-Kommission vorsieht.

Grundschleppnetze sind Fanggeräte, die etwa von einem Kutter
geschleppt werden und für das Fischen beispielsweise von Schollen
oder Krabben am Meeresboden oder in Bodennähe konzipiert sind.
Meeresschützer sehen diese Fangmethode kritisch, da sie unter anderem
den Meeresboden und dort lebende Organismen schädigt.

Seit Anfang des Jahres gelten Regelungen der EU, die die Fischerei
mit Grundschleppnetzen in den Meeresschutzgebieten Borkum Riffgrund
und Sylter Außenriff ganz oder teilweise untersagen. Ausgenommen
davon ist das Meeresschutzgebiet Doggerbank, der größten Sandbank in
der Nordsee und Lebensraum für Seehunde und Schweinswale. Die
Rechtsanwältin Anna von Rebay sagte, dass es ihrem Gutachten zufolge
auch kein «milderes Mittel» als ein ganzjähriges Verbot gebe.